Teilnahmebedingungen Facebook Gewinnspiel 1.-12.12.2019
Veranstalter: Veranstalter des Wettbewerbs ist Schindler Gärten GmbH (Organisator) in Kooperation mit Gebr. Isenegger (Logistik und Sponsoring der Preise).
Rechtsgrundlagen: Dieser Wettbewerb richtet sich nach den Nutzungsbestimmungen von Facebook „Promotions auf Seiten, in Gruppen und in Veranstaltungen“, dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie dem schweizerischen Geldspielgesetz (BGS) und dem schweizerischen Lauterkeitsrecht (UWG).
Wettbewerbsdauer/Teilnahmeschluss: Der Wettbewerb dauert vom Sonntag 01.12.2019 18:00 Uhr bis am Donnerstag 12.12.2019, 12:00 Uhr.
Preise: Zu gewinnen gibt es 15 Xmas-Gutscheine im Wert von je CHF 64.— für eine Nordmanntanne der Grösse 160 cm. Gesponsert werden die Preise im Gesamtwert von CHF 960.— von Gebr. Isenegger. Den Gewinnern entstehen bis auf die Abholung der Preise keine Folgekosten. Die Weihnachtsbäume können auf der Christbaumkultur selber ausgewählt werden. D.h. im Rahmen des Gutscheines (Nordmanntanne, Grösse 160cm) haben die Gewinner Wahlfreiheit. Bei der Einlösung des Gutscheins steht es den Teilnehmern frei Ihren Gutschein durch einen entsprechenden Aufpreis innerhalb der Pflanzengattung zu “upgraden“ und bsp. einen grösseren Weihnachtsbaum zu kaufen – der Gutschein wird dann einfach angerechnet.
Teilnahmeberechtigung: Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Es gibt dabei keine Altersgrenze. Die Bekanntmachung/Bewerbung des Wettbewerbes auf Facebook erfolgt von Standort Meggen in einem Radius von 17 Kilometer. Natürlich dürfen unabhängig der Kilometeranzahl auch andere Teilnehmer schweizweit gratis daran teilnehmen, wenn sie auf das Gewinnspiel aufmerksam werden.
Ausschluss von der Teilnahme: Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind sämtliche Mitarbeitenden der Schindler Gärten GmbH und die Mitarbeitenden von Gebr. Isenegger.
Geschicklichkeit: Die gestellte Aufgabe als Teilnahmebedingung beschränkt sich auf das Liken sowie Kommentieren des Beitrages.
Teilnahme ohne Gegenleistung: Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und unverbindlich. Sie erfolgt insbesondere ohne geldwerten Einsatz oder Abschluss eines Rechtsgeschäfts.
Einverständnis zu Teilnahmebedingungen: Die Erfüllung der gestellten Aufgabe ist Wettbewerbsvoraussetzung und gilt als Teilnahme. Mit dem aktiven Liken und Kommentieren erklären sich die Teilnehmer/-innen zudem mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Medium: Facebook. Single-Post auf der Pinnwand des Unternehmerkanals von Schindler Gärten GmbH. Es ist ausschliesslich ein Chronik-Gewinnspiel, das heisst es wird keine crossmediale-Verbreitung geben.
Korrekte Angaben: Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, im Rahmen seines Facebookprofils, wahrheitsgetreue Angaben zu seiner/ihrer Person zu machen, wenn er/sie am Wettbewerb teilnimmt.
Missbrauch/Manipulation/Vorbehalteklausel: Unlautere Vorteilsbeschaffung ist untersagt. Schindler Gärten GmbH als Organisator des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen bei Missbrauch bzw. technischer Manipulation oder entsprechendem Verdacht ohne Weiteres vom Wettbewerb auszuschliessen. Ausserdem behält sich Schindler Gärten GmbH das Recht vor bei Störungen den Wettbewerb zu Ändern oder gar abzubrechen. Für die Möglichkeit, dass Facebook selber in das Gewinnspiel eingreift, kann keine Verantwortung übernommen werden und der Wettbewerb mit allen Ansprüchen verfällt.
Ablauf/Gewinnerermittlung/Voraussetzungen für den Gewinn: Die Teilnehmer werden in einem Post auf dem Unternehmerkanal von Schindler Gärten GmbH dazu aufgefordert den Post zu liken sowie einen Kommentar zu hinterlassen. Die Aufgabe lautet: „Like diesen Beitrag und sag uns was du dir dieses Jahr vom Christkind wünschst“. Es steht den Teilnehmern frei, ihr Einfall mit einem Foto/Video in dem Kommentarfeld zu untermalen, was jedoch keinen gesteigerten Einfluss auf die Gewinnchancen hat. Die Auslosung der Preise wird nach Zufallsprinzip gemacht. Unter allen Teilnehmern bzw. Beiträgen, welche beide Bedingungen (Like & Kommentar) erfüllen, wird die Geschäftsleitung von Schindler Gärten die Preise verlosen. Jeder Teilnehmer kann dabei nur einmal gewinnen. Liken lässt sich unter einem Nutzerprofil sowieso nur einmal. Das mehrfache Kommentieren ist jedoch möglich, hat aber indes keinen gesteigerten Einfluss auf die Gewinnchancen. Jeder Like bzw. Kommentar wird nur einmal gelistet. Dabei entscheidet das Los.
Inhalte/Haftung: Das Recht an den Likes, Texten, Bildern sowie Bewegtbildinhalten bleibt bei den Teilnehmern, wobei die Teilnehmer an Schindler Gärten GmbH im Rahmen des Wettbewerbes die Nutzrechte in deren Chronik auf dem Unternehmerkanal erteilen.
Die Teilnehmer werden dazu angehalten den Wettbewerb nicht zu teilen und keine Freunde oder Drittpersonen zu markieren.
Freistellungsklausel: Der/die Teilnehmer verpflichtet sich keine rechtswidrigen (bsp. fremdes Foto ohne Rechte) Inhalte zu publizieren. Für beleidigende Inhalte, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstösse haftet der der/die Teilnehmerin selber.
Einverständniserklärung Benachrichtigung/Meldeklausel/Verlust Gewinnanspruch: Die Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beiträge (Like, Kommentar) sowie ihr Profilnamen für die Teilnahme am Wettbewerb und die Gewinnerermittlung im Rahmen des Chronik-Gewinnspiels öffentlich auf unserem Unternehmerkanal einsehbar sind und erteilen uns explizit die Genehmigung. Am Ende der Wettbewerbsdauer werden die Gewinner/innen ausserdem mittels Facebook Messenger persönlich benachrichtigt. Hierfür erteilt uns der/die Teilnehmer/in wiederum die Genehmigung, da dies neben der Veröffentlichung der Namen die einzige Kontaktmöglichkeit darstellt. Als Veranstalter beschränken wir unsere Gewinnbenachrichtigung auf die nötigsten Informationen. Die Genehmigung zur Kontaktaufnahme gilt nicht als Permission für Marketingzwecke (Kein Newsletter, keine Produkthinweise, keine Angebote etc.). Da Facebook den Seitenadministratoren einerseits Nachrichten an persönliche Profile untersagt, anderseits aber zulässt Gewinner zu kontaktieren erlauben wir uns Sie über einen privaten Account zu kontaktieren. Gerne dürfen sich die Teilnehmer auch proaktiv bei uns melden. Die Gewinner/innen haben den Gewinn nach unserer Benachrichtigung dann innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen und uns Ihre Email-Adresse mitzuteilen. Anschliessend werden die Gutscheine per Mail zugestellt. Danach können die Gewinner/innen ihre namentlich ausgestellten Xmas Gutscheine vom 14. bis und mit 24. Dezember 2019 bei Gebr. Isenegger einlösen. Wenn sich die Gewinner/innen nach Ablauf dieser Frist nicht melden bzw. den Gutschein auf den Kulturen einlösen, verfällt der Gewinnanspruch. Die Abholung der Bäume bzw. Einlösung der Gutscheine erfolgt in den Christbaumkulturen Fenkrieden, Bodenmatt 1, 5645 Fenkrieden und in Ebikon, Adligenswilerstrasse 102, 6030 Ebikon. Die Öffnungszeiten finden sich auf: www.gebr-isenegger.ch oder nach Absprache. So oder so kann in den Kulturen schon vorgängig jederzeit ein Weihnachtsbaum reserviert werden. D.h. vor der effektiven Abholung wird dann der Baum ihrer Wahl ausgesucht und gekennzeichnet. Offen sind die Kulturen bereits ab 25. November 2019.
Keine Barauszahlung: Es erfolgt keine Barauszahlung der Gewinne.
Datenschutzbestimmungen/-hinweise: Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nur im Rahmen des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten befinden sich ausschliesslich auf dem Medium Facebook bzw. der Pinnwand/Unternehmerprofil von Schindler Gärten GmbH im entsprechenden Chronik-Gewinnspiel-Post. Schindler Gärten GmbH hält sich an die schweizerischen Datenschutzbestimmungen. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden die Daten bzw. der Nutzerprofile auf Facebook sowie die bekanntgegebene Emailadresse zu keinerlei weiteren Kommunikationszwecken (ausser Gewinnbenachrichtigung und Versenden der Xmax Gutscheine) verwendet. Die Nachrichten im Messenger und im Mailverlauf werden nach Beendigung des Wettbewerbs vernichtet. Da für die Teilnahme am Chronik-Wettbewerb nur ein Nutzerprofil auf Facebook vonnöten ist und darüber hinaus keine Registrierung am Chronik-Gewinnspiel erfolgt, werden keine Daten der Teilnehmer gesammelt. Den Teilnehmern steht es frei während oder nach dem Wettbewerb ihre Kommentare/Likes/Fotos etc. jederzeit wieder selber zu löschen. Die Teilnehmer haben somit jederzeit selber Einsicht in ihre Daten (Auskunftsrecht). Bei der Preisabholung in der Christbaum Kultur von Gebr. Isenegger, haben die Gewinner nur ihren Namen bzw. Profilnamen zu nennen sowie den namentlich ausgestellten Gutschein vorzuweisen, ansonsten bleiben Sie anonym.
Korrespondenz: Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kontaktmöglichkeit: Bei Fragen oder Unklarheiten können die Teilnehmer über den Unternehmerkanal auf Facebook mit Schindler Gärten GmbH Kontakt aufnehmen.
Impressum des Organisators: Schindler Gärten GmbH, Hauptstrasse 53, 6045 Meggen-CH, Tel. 0413770506, info@schindlergaerten.ch.
Freistellung von Facebook: Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Facebook. Facebook ist nicht für mit dem Gewinnspiel zusammenhängende Fragen und Probleme verantwortlich.
Besonderes/Zusätzliche Bestimmungen: Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb stellen sich die Teilnehmer/innen in Ihrer Persona ebenfalls frei von Facebook.
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